21.01.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 · VI R 5/17
Einkünfteerzielungsabsicht, Totalgewinnprognose, Land- und Forstwirtschaft, Pferdepension, Vorbehaltsnießbrauch, Identität
Letzte Änderung: 21. Januar 2019, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2017, 10:15 Uhr
Ist bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (hier: Pferdepensionsbetrieb), der im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich an den Sohn übertragen wurde und für den sich der Steuerpflichtige ein Nießbrauchsrecht für fünf Jahre zurückbehalten hat, eine betriebs- und generationenübergreifende Totalgewinnprognose zugrunde zu legen oder nur auf die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchsrechts abzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 5/17
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 16.12.2016 4 K 2629/14 F EFG 2017, 396
Normen: EStG § 13 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 15 Abs 2
Erledigt durch: Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.10.2018, zurückverwiesen
Rechtsmittelführer: Verwaltung