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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 1/17

    Arbeitslohn, Bußgeld, Parkplatz, Veranlassungszusammenhang, Eigenbetriebliches Interesse

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2017, 10:15 Uhr

    Führt die durch einen Paketzustelldienst geleistete Zahlung der gegenüber ihm als Halter der Fahrzeuge festgesetzten Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner Arbeitnehmer bei der Zustellung der Pakete bei diesen zu Arbeitslohn?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 1/17

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, StVO

    Erledigt durch: Urteil vom 13.08.2020, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung