22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 25 · V R 60/16
Ermäßigter Steuersatz, Regelsteuersatz, Sonstige Leistung, Vermittlungsleistung, Vermietung, Margenbesteuerung
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2017, 10:15 Uhr
Unterliegen die vom Kläger erbrachten Leistungen zur Veranstaltung und Vermittlung von Reisen sowie die Vermietung und der Verkauf von Ferienimmobilien dem ermäßigten Steuersatz oder handelt es sich um Reiseleistungen i.S.v. § 25 UStG, auf die als einheitliche Leistungen auch hinsichtlich ihres Beherbergungsanteils der Regelsteuersatz anzuwenden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 60/16
Vorinstanz: Finanzgericht München 08.06.2016 3 K 3557/13
Normen: UStG § 25, UStG § 12 Abs 2 Nr 11
Erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 03.08.2017) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger