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  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · AStG § 7 Abs 6 · I R 80/14

    Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuerrecht, Kapitalanlage

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2017, 10:15 Uhr

    Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG: Ist die schweizerische AG, an der die Klägerin zu 30% beteiligt ist, eine sog. Zwischengesellschaft für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i.S. des § 7 Abs. 6a AStG? Fällt der unmittelbare und voll fremdfinanzierte Erwerb von sog. Erlösbeteiligungen durch die Auslandsgesellschaft unter den Begriff "Kapitalanlagecharakter"?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 80/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 21.10.2014 6 K 2550/12

    Normen: AStG § 7 Abs 6, AStG § 7 Abs 6a, AStG § 8 Abs 1, EStG § 20

    Erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 12.10.2016) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger