21.11.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 45/16
Abfluss, Regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, Umsatzsteuervorauszahlung, Offenbare Unrichtigkeit, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Letzte Änderung: 21. November 2017, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr
Kann ein vorbehaltsloser Einkommensteuerbescheid verfahrensrechtlich (§ 129 AO bzw. § 174 Abs. 3 AO) noch geändert werden, wenn eine Umsatzsteuervorauszahlung für einen Voranmeldungszeitraum mit wirtschaftlicher Zugehörigkeit zum Veranlagungszeitraum des betreffenden Einkommensteuerbescheides innerhalb von kurzer Zeit i.S. des § 11 Abs. 2 EStG nach Ablauf des Kalenderjahres entrichtet wird?
Führt die Bearbeitung eines sog. Risiko-Hinweises in der Prüfberechnung zu einer für eine Korrektur nach § 174 Abs. 3 AO erforderlichen (erkennbaren) Annahme?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 45/16
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.7.2016 7 K 750/16 E
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 11 Abs 2 S 2, AO § 129, AO § 174 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2017, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger