21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 3 · VIII R 98/04
Freiberufliche Tätigkeit, Veräußerung, Entnahme, Miteigentum, Ehegatte
Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist bei Veräußerung einer (in gemieteten Räumen betriebenen) freiberuflichen Praxis ein Entnahmegewinn für den hälftigen Miteigentumsanteil des Ehegatten (Nichtunternehmer) an einem im selbstgenutzten Einfamilienhaus befindlichen Raum, der bisher für Zwecke der Praxis (Lager) genutzt wurde, anzusetzen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 98/04
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 30.6.2004 7 K 1882/02 E EFG 2004, 1686
Normen: EStG § 18 Abs 3, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung