19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 33/16
Verdeckte Gewinnausschüttung, Mittelbarkeit, Nahestehende Person
Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr
Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bei einem GmbH-Geschäftsführer im Hinblick auf ein schuldrechtliches oder rein tatsächliches Nahestehen vor, wenn dieser im Namen der GmbH einem Dritten einen Betrag auszahlt, um den Verkauf der Anteile des GmbH-Mehrheitsgesellschafters zu fördern und um damit eigene Vermögensvorteile zu erlangen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 33/16
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 10.12.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger