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  • 19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 33/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Mittelbarkeit, Nahestehende Person

    Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr

    Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bei einem GmbH-Geschäftsführer im Hinblick auf ein schuldrechtliches oder rein tatsächliches Nahestehen vor, wenn dieser im Namen der GmbH einem Dritten einen Betrag auszahlt, um den Verkauf der Anteile des GmbH-Mehrheitsgesellschafters zu fördern und um damit eigene Vermögensvorteile zu erlangen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 33/16

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 10.12.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger