23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 52/16
Landwirtschaft, Betriebsverpachtung, Grundstück, Veräußerung, Betriebsvermögen
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr
Gehören bei einem im Wege vorweggenommener Erbfolge erhaltenen, bereits vom Übergeber parzellenweise verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb Grundstücke, die der Erwerber nach der Übertragung hinzuerworben und zunächst ebenfalls zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hat, zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs und gehört deshalb ein bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke erzielter Gewinn zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 52/16
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.9.2016 4 K 1927/15
Normen: EStG § 13, EStG § 4 Abs 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 53/16
Rechtsmittelführer: Verwaltung