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  • 23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 S 1 · X R 32/16

    Betriebsaufspaltung, Gewerbebetrieb, Gemeinnützigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Schule

    Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2016, 14:00 Uhr

    Fehlt es für eine Betriebsaufspaltung bereits an dem Merkmal einer gewerblich tätigen Kapitalgesellschaft, wenn es sich bei dieser um eine Kapitalgesellschaft handelt, die keine Gewinnerzielungsabsicht hat und die auf dem überlassenen Grundstück eine staatlich anerkannte Ersatzschule betreibt und als gemeinnützig i.S. der §§ 51 ff. AO und damit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG als steuerbegünstigt anerkannt ist? Ist auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG auf das Besitzunternehmen zu übertragen?
    Kann eine jahrzehntelange Praxis der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung --in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage-- eine Rechtsgrundlage für die Einkünftequalifikation darstellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 32/16

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 15.6.2016 3 K 719/15

    Normen: EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 2, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, GewStG § 3 Nr 6, GewStG § 3 Nr 13, AO § 51

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung