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  • 20.12.2018 · Erledigtes Verfahren · AO § 162 Abs 1 · I R 65/16

    Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Doppelbesteuerung, Aufteilungsmethode, Wertschöpfung

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2016, 14:00 Uhr

    1. Schätzung der auf Traktatländereien entfallenden Einkünfte aus Traubenanbau: Führt eine Aufteilung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei Anbauflächen im In- und Ausland nach einer indirekten Methode entsprechend einem die Wertschöpfung jeweils berücksichtigenden Aufteilungsschlüssel zu sachgerechten Ergebnissen?
    2. Wie kann bei einem fehlenden Verständigungsverfahren über die Art der Abgrenzung in- und ausländischer Gewinnanteile dem Art. 3 DBA-Frankreich entsprochen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 65/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 22.6.2016 2 K 2412/14

    Normen: AO § 162 Abs 1, AO § 162 Abs 2, DBA FRA Art 3 Abs 1, DBA FRA Art 4 Abs 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 24.07.2018, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung