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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 · VII R 38/06

    Haftung, Vermögensübernahme, Entstehung, Steuerschuld

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Haftet die Klägerin als Vermögensübernehmerin gem. § 419 Abs. 1 BGB a.F. für die Einkommensteuer 1992 des Vermögensübergebers (hier: vom Ehemann übertragenes, teilweise zum Betriebsvermögen gehörendes Grundstück und daraus resultierender Entnahmegewinn) auch wenn der steuerbegründende Tatbestand während des Veranlagungszeitraums verwirklicht wird, die Einkommensteuer gem. § 36 Abs. 1 EStG aber erst mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 38/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 8.12.2005 14 K 36/03

    Normen: AO § 191, BGB § 419 Abs 1, EStG § 36 Abs 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 50/06

    Rechtsmittelführer: Verwaltung