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  • 20.08.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33a · VI R 35/16

    Außergewöhnliche Belastung, Unterhalt, Ausland, Abschnittsbesteuerung, Bescheinigung

    Letzte Änderung: 20. August 2018, 17:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr

    Dürfen im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 35/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 13.7.2016 5 K 19/16 EFG 2016, 1527

    Normen: EStG § 33a, EStG § 11

    Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2018, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung