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  • 16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 34/06

    Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Eigenheimzulage, Insolvenz, Förderzeitraum

    Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist die Aufrechnung einer Eigenheimzulagerückforderung für das Jahr 2002 gegen einen Eigenheimzulageanspruch für das Jahr 2003 zulässig, wenn am 13. Juni 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde?

    Ist der Eigenheimzulageanspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nämlich zu Beginn des Förderzeitraums, insolvenzrechtlich begründet worden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 34/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 1.12.2005 IV 403/2003

    Normen: AO § 218 Abs 2, AO § 226, InsO § 95 Abs 1, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, EigZulG § 10

    Erledigt durch: Urteil vom 17.04.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger