· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen.
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Anforderungen an eine Betriebsstätte gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG (BFH 5.2.26, III R 18/25)
- Teilweise inhaltsgleich mit BFH 15.1.26, III R 28/24 – Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für Mitarbeiterunterkünfte (BFH 15.1.26, III R 39/22)
- Teilweise inhaltsgleich mit BFH 15.1.26, III R 28/24 – Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen (BFH 15.1.26, III R 3/23)
- Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen (BFH 15.1.26, III R 28/24)
- Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung – keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen (BFH 26.3.26, IV R 29/23)
- Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht (BFH 11.12.25, V R 7/24)
- Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit (BFH 11.12.25, V R 8/24)
- Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen (BFH 21.1.26, VI R 25/24)
- Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird (BFH 21.1.26, VI R 30/24)
- Andere Gesetze i. S. d. § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern (BFH 20.1.26, VII R 4/25)
Quelle: ID 50839623