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  • 23.09.2019 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 44/16

    Personengesellschaft, Erweiterte Kürzung, Mitunternehmer, Ausschließlichkeit, Gewerbeertrag

    Letzte Änderung: 23. September 2019, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2016, 11:00 Uhr

    Steht einer Personengesellschaft, die neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes eine Beteiligung an einer gewerblich geprägten, ihrerseits ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltenden Personengesellschaft hält, die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu? Verstößt das Halten der Beteiligung gegen das Ausschließlichkeitsgebot, auch wenn die Beteiligungserträge aufgrund der Kürzung gemäß § 9 Nr. 2 GewStG nicht im Gewerbeertrag enthalten sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 44/16

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 25.05.2016 1 K 51/15 EFG 2016, 1899

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 9 Nr 2, GewStG § 5 Abs 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 27.06.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger