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  • 23.04.2019 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8b Abs 2 · I R 43/16

    Veräußerungsgewinn, Anteilsveräußerung, Rückwirkende Änderung, Währungsverlust

    Letzte Änderung: 23. April 2019, 18:58 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2016, 11:00 Uhr

    Können Währungsverluste, Zinsverluste und Abzinsungsverluste aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten und erst langfristig in Fremdwährung zu tilgenden Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien Anteilsveräußerung als nachträgliche Veränderung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 8b Abs. 2 KStG zu qualifizieren sein?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 43/16

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 25.05.2016 1 K 20/13 EFG 2016, 1290

    Normen: KStG § 8b Abs 2, KStG § 8b Abs 3 S 3, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger