22.02.2019 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 236 Abs 1 · VII R 15/16
Antidumpingzoll, Erstattung
Letzte Änderung: 22. Februar 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2016, 10:30 Uhr
Erstattung von Antidumpingzoll, der auf die Einfuhren von Schuhen aus der VR China und Vietnam erhoben worden ist, nach Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-659/13 und C-34/14.Hätte das finanzgerichtliche Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Sache C-256/16 (Vorlage des FG Düsseldorf zur Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/223) ausgesetzt werden müssen?Das Verfahren ist durch Beschluss vom 28. Dezember 2018 ausgesetzt, bis der EuGH in dem Verfahren C-612/16 entschieden hat und bis über die Nichtigkeitsklagen T-781/16, T-782/16 und T-861/16 rechtskräftig entschieden worden ist.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 15/16
Vorinstanz: Finanzgericht München 25.04.2016 14 K 336/16
Normen: ZK Art 236 Abs 1, EGV 1472/2006, EGV 384/96
Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 28.12.2018) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung