23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 22/16
Mitunternehmer, Ehegattengemeinschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundstück, Wesentlichkeitsgrenze, Verfassung
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2016, 10:30 Uhr
Besteht eine konkludente Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten auch dann, wenn ein Ehegatte einen landwirtschaftlichen Betrieb und der andere einen forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält und die Ehegatten sich dabei gegenseitig unterstützen? Sind in die Prüfung, ob die im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Flächen die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten, neben den landwirtschaftlichen auch die forstwirtschaftlichen Flächen einzubeziehen? Verstößt die Annahme einer konkludenten Ehegatten-Mitunternehmerschaft gegen das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 22/16
Vorinstanz: Finanzgericht München 21.4.2016 10 K 1375/15
Normen: EStG § 13, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, GG Art 6 Abs 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 45/16
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger