21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EG Art 43 · I R 17/16
Niederlassungsfreiheit, Betriebsstätte, Ausland, Verrechenbarer Verlust
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2016, 10:30 Uhr
1. Sind abkommensrechtlich freigestellte "finale" Verluste einer endgültig geschlossenen ausländischen Betriebsstätte mangels Vergleichbarkeit der Situation in- und ausländischer Betriebsstätten im Inland nicht abzugsfähig?2. Das Verfahren I R 17/16 war durch Beschluss vom 13. November 2017 bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-650/16 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 17/16
Normen: EG Art 43, EG Art 48, AEUV Art 49, AEUV Art 54, DBA ITA Art 7 Abs 1, DBA ITA Art 24 Abs 3
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen (I R 49/19).
Rechtsmittelführer: Verwaltung