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  • 20.12.2018 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 21/16

    Vorsteuerabzug, Pferdezucht, Pferdehaltung, Abzugsverbot, Unternehmen

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr

    Dient die Pferdehaltung dem Repräsentationsbedürfnis der Klägerin und der Befriedigung ihrer sportlichen Betätigung oder handelt es sich hier um ein Unternehmen mit Einnahmeerzielungsabsicht?
    Ist der Vorsteuerabzug möglich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 21/16

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 6.10.2015 16 K 254/14

    Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 1a, EStG § 4 Abs 5 Nr 4, UStG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 02.08.2018, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger