23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · MinöStG § 4 Abs 1 Nr 4 · VII R 9/06
Mineralölsteuer, Steuerfreie Verwendung, Erlaubnis, Arbeitsgerät, Schifffahrt
Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 16:47 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Nacherhebung von Mineralölsteuer wegen Verwendung von unversteuertem Gasöl ohne Erlaubnis auf einem hochseetüchtigen Schwimmkran, der zu Repräsentationszwecken an der Feier des Hafengeburtstages teilnahm.
Sind schwimmende Arbeitsgeräte auch dann zum Bezug von steuerbegünstigtem Mineralöl berechtigt, wenn keine Erlaubnis vorliegt?
Erstreckt sich die steuerbegünstigte Verwendung auch auf Zwecke, bei denen die Beförderungsleistung nicht im Vordergrund steht?.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 9/06
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 10.11.2004 IV 261/03
Normen: MinöStG § 4 Abs 1 Nr 4, MinöStG § 13 Abs 2 Nr 3, MinöStG § 12, EWGRL 81/92 Art 8 Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Verwaltung