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  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 17 Abs 3 S 1 Nr 1 · II R 53/15

    Grunderwerbsteuer, Verschmelzung, Steuerfreiheit, Umwandlung, Fünfjahreszeitraum

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr

    Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG bei Umstrukturierung im Konzern:Gilt die sog. Nachbehaltensfrist auch für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen?Ist ein Umwandlungsvorgang, durch den ein sog. "Verbund" beendet wird, nicht durch § 6a GrEStG begünstigt?
    Das Verfahren II R 53/15 war durch Beschluss vom 18. Juli 2017 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 20/19 (II R 53/15) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren C-374/17 durch Urteil vom 19. Dezember 2018 entschieden hat.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 53/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 01.10.2015 15 K 3015/15 EFG 2016, 669

    Normen: GrEStG § 17 Abs 3 S 1 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 3, GrEStG § 6a Abs 4, UmwG § 1 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 18.07.2017) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung