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  • 24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 · III R 65/13

    Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Haushalt, Unterhalt

    Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr

    Hat ein in Deutschland wohnender Vater Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern die in Tschechien lebende Mutter, die tschechische Staatsangehörige ist, die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen hat?
    Oder ist die Mutter gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt?
    Ist § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG (Kindergeldberechtigung nur bei Unterhaltszahlung, wenn das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen ist) auch auf den Fall anzuwenden, dass nur ein Berechtigter vorhanden ist?
    Das Verfahren VI R 12/13 war durch Beschluss vom 10. Oktober 2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 65/13

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 23.1.2013 2 K 1254/12 (Kg)

    Normen: EStG § 64, EStG § 62, EGV 883/2004 Art 11, EGV 883/2004 Art 67, EGV 883/2004 Art 68, EGV 987/2009 Art 60, EStG § 64 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung