16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EWGV 3665/87 Art 3 Abs 4 · VII R 35/03
Zollbeschau, Warenprobe, Ausfuhrerstattung
Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Die im Rahmen des Ausfuhrerstattungsverfahrens gezogenen zwei Proben waren von unterschiedlichem Gewicht.
Ist, da das Untersuchungsergebnis nur einer Probe erstattungsfähige Ware bescheinigte, die Ausfuhrerstattung prozentual nach dem Gewicht dieser Probe umgesetzt auf die Gesamtausfuhrmenge zu ermitteln oder, weil 50 % der Proben erstattungsfähige Waren ergaben, dieser Prozentsatz für die Erstattung anzusetzen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 35/03
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 13.8.2002 IV 32/99
Normen: EWGV 3665/87 Art 3 Abs 4, ZK Art 70 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.01.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung