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  • 22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 7/15

    Gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze, Zählobjekt, Schenkung, Ehegatten, Bedingte Veräußerungsabsicht, Gestaltungsmissbrauch

    Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:01 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr

    Ist in die so genannte "Drei-Objekt-Grenze" des gewerblichen Grundstückshandels des Klägers auch ein solches Objekt als Zählobjekt miteinzubeziehen, welches im Wege der Schenkung an die Klägerin übertragen und von dieser in einem zeitlichen Zusammenhang veräußert wurde, weil der Kläger bereits vor der Übertragung des Objekts auf die Klägerin zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht hatte, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten?
    Liegt in der unentgeltlichen Übertragung auf die Klägerin ausschließlich zum Zwecke der Vermeidung des Überschreitens der so genannten Drei-Objekt-Grenze ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 7/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 11.12.2014 16 K 3501/12 E

    Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1, AO § 42

    Erledigt durch: Urteil vom 23.08.2017, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger