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  • 23.05.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 49/15

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten

    Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere bezüglich des Unterhalts und Aufenthaltsbestimmungsrechts) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 49/15

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 23.2.2015 12 K 3232/09

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung