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  • 21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2 · VI R 61/06

    Fahrtätigkeit, Verpflegungsmehraufwand, Fahrzeug

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist das Verlassen des Betriebsgeländes Voraussetzung für das Vorliegen einer Fahrtätigkeit und liegt diese auch dann vor, wenn das geführte Selbstladetransportfahrzeug im wesentlichen im Be- und Entladen des Fahrzeugs und zum Verbringen des Abbaumaterials auf dem Untertage-Betriebsgelände (Grubenbetrieb mit ca. 500 km unterirdischem Wegenetz) besteht? Erfüllt das Bedienen des Selbstladetransportfahrzeugs den Begriff der Fahrzeugeigenschaft oder handelt es sich hier wegen der speziellen Konstruktion um eine (selbstfahrende) Arbeitsmaschine?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 61/06

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 29.6.2006 1 K 2189/03

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 18.06.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung