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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 44/15

    Außergewöhnliche Belastung, Zivilprozess, Angemessenheit, Rechtsanwaltskosten, Baumängel

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2015, 16:30 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Baumängelprozess (hier: gesundheitsschädliche Schimmelpilzbildung im neugebauten Einfamilienhaus) angefallene --auch über den Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinausgehende-- Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 44/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 19.2.2015 12 K 3703/13 E

    Normen: EStG § 33, RVG

    Erledigt durch: Urteil vom 15.06.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger