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  • 23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · UStG § 14c Abs 2 S 2 · XI R 4/15

    Unberechtigter Steuerausweis, Rechnung, Zweckverband, Hoheitliche Tätigkeit

    Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2015, 10:30 Uhr

    Anwendung des § 14c Abs. 2 UStG bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts:Kommt die Inanspruchnahme nach § 14c Abs. 2 UStG bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in ihren Gebührenbescheiden über eine hoheitliche, jedoch von einem privaten Unternehmer als Erfüllungsgehilfe durchgeführte Tätigkeit abrechnet und dabei Umsatzsteuer ausweist, auch dann in Betracht, wenn nicht sämtliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 4/15

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 18.12.2014 1 K 183/12 EFG 2015, 862

    Normen: UStG § 14c Abs 2 S 2, UStG § 14 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 21.09.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger