24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 1 Nr 1 · V R 21/15
Kindergeld
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2015, 10:30 Uhr
Kommt bei einem Beteiligtenwechsel eine rückwirkende Neugestaltung der Rechtsverhältnisse in Betracht, wenn eine ursprünglich vorgenommene Festsetzung aufgehoben wurde, d.h. ob eine rückwirkende Gestaltung nur dann ausgeschlossen ist, wenn Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wurde, nicht jedoch bei einer in der Sache negativen Entscheidung über den Kindergeldanspruch?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 21/15
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 18.7.2014 6 K 660/12 (Kg)
Normen: EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1, EStG § 64 Abs 2, EStG § 32 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 23.05.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung