23.04.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 24/15
Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Gewinnanspruch, Darlehen, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 23. April 2019, 18:58 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2015, 10:30 Uhr
Vermögensauseinandersetzung unter den Gesellschaftern einer Personengesellschaft: Stellt ein im Zusammenhang mit der Abtretung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung vereinbartes zinsloses Darlehen, das bis zu einer zukünftigen Dividendenzahlung an den Darlehensnehmer befristet und nur durch Verrechnung mit dieser zurückzuzahlen ist, einen bei den gewerblichen Einkünften der Personengesellschaft zu berücksichtigenden Ertrag dar? Ist die gewählte Gestaltung missbräuchlich i.S. von § 42 AO?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 24/15
Vorinstanz: FG München 05.02.2015 15 K 582/12
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 17 Abs 1, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 02.10.2018, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger