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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a · V R 14/15

    Reiterhof, Verein, Ermäßigter Steuersatz, Steuerbefreiung, Pflege, Vermietung

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr

    1. Sind die Umsätze eines der Förderung des Reitsports dienenden gemeinnützigen Vereins aus Verträgen über die Einstellung von Pferden, welche neben der Zurverfügungstellung der Pferdebox weitere Leistungen (Fütterung, Reinigung der Box, Nutzung der Reitanlage etc.) beinhalten, nach nationalem Umsatzsteuerrecht begünstigt (insbes. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG) oder nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreit, wenn eine schädliche Wettbewerbssituation vorliegt?
    2. Sind die Begrifflichkeiten der Unerlässlichkeit (Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG) und der Kernbereichsrelevanz (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG) notwendig voneinander abzugrenzen, wobei die Kernbereichsrelevanz enger als die Unerlässlichkeit verstanden werden muss?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 14/15

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 18.2.2015 4 K 27/14

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 2 Buchst b

    Erledigt durch: Urteil vom 10.08.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger