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  • 21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40 Abs 2 Nr 2 · VI R 22/06

    Betriebsveranstaltung, Abendveranstaltung, Lohnsteuer, Pauschalierung

    Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Auslegung des Begriffs "Betriebsveranstaltung" nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Anwendung des Pauschsteuersatzes von 25 v.H., wenn an den (Abend-)Veranstaltungen (teilweise verbunden mit musikalischen und künstlerischen Darbietungen und der Einladung der Ehegatten) nur Mitarbeiter der obersten Stufe der Unternehmensführung neben dem Vorstand eines international tätigen Unternehmens teilnehmen? Stellt diese Begrenzung des Teilnehmerkreises auf eine horizontale Organisationseinheit bei ca. 8000 weltweit Beschäftigten die Privilegierung einer bestimmten Gruppe der Beschäftigten dar oder sind die Abendveranstaltungen eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 22/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 23.11.2005 12 K 70/04 EFG 2006, 1759

    Normen: EStG § 40 Abs 2 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger