04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 42/14
Abrechnungsbescheid, Erstattung, Umsatzsteuer, Rechnungsaussteller
Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr
Hat der Leistungsempfänger, der einen überhöhten Umsatzsteuerbetrag an einen Rechnungsaussteller geleistet, die insoweit zu viel erstattete Vorsteuer an das FA zurückgezahlt und der gegen den Rechnungsaussteller einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch hat, zugleich auch einen Direktanspruch gegen den Fiskus auf Erstattung des überhöhten Umsatzsteuerbetrags, wenn der Rechnungsaussteller inzwischen insolvent ist und es dem Leistungsempfänger daher unmöglich ist, die zu viel gezahlte Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller zurückzuerhalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 42/14
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 3.9.2014 6 K 939/11 AO EFG 2014, 1934
Normen: AO § 218 Abs 2, AO § 37 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 30.06.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger