20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · MilchAbgV § 19 · VII R 31/14
Milchabgabe, Überlieferung
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr
Erhebung einer Milchabgabe für das Milchwirtschaftsjahr 2006/2007 wegen Überlieferung.
Hätte eine Saldierung mit Unterlieferungen anderer Betriebe durchgeführt werden müssen, da die Klägerin keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben gemacht hat?
Sind dem HZA die maßgeblichen Mengen bereits vor dem in § 19 Abs. 3 MilchAbgV genannten Datum bekannt gewesen?
Ist die Begünstigung der Saldierung bei nachträglich bekannt gewordenen Veränderungen rückwirkende auf den Verschuldensmaßstab der groben Fahrlässigkeit bzw. des Vorsatzes gemäß § 34 Abs. 5 MilchAbgV anzuwenden? (Anwendung des Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 2988/95?)
Einwendungen gegen die Ermittlung der überlieferten Menge erhoben.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 31/14
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 22.1.2014 2 K 1381/09
Normen: MilchAbgV § 19, MilchAbgV § 14
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger