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  • 21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 15/15

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit

    Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts, des Familienunterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 15/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 18.12.2014 6 K 1090/12

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung