20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 · VI R 9/15
Kindergeld, Erststudium, Zweitstudium, Aufbaustudium
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr
Ist ein konsekutives Masterstudium und damit ein solches, das auf einem vorherigen Bachelorstudiengang aufbaut, Teil eines (mehraktigen) Erststudiums oder ein Zweitstudium, das nur dann zum Kindergeldbezug berechtigt, wenn das Kind keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 9/15
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 2.9.2014 15 K 15011/14
Normen: EStG § 62, EStG § 63, EStG § 32 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 03.09.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger