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  • 23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 Abs 1 Nr 1 · IV R 19/15

    Landwirtschaft, Durchschnittssatzgewinnermittlung, Gewerbebetrieb, Einheitlichkeit, Pferdehaltung

    Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr

    Unterhält eine GbR, die zwei Hektar zugepachtetes Weideland bewirtschaftet und von ihren Gesellschaftern je zwei hochwertige Reitpferde entgeltlich bzw. durch Einbringung erworben hat, die im Reitstall eines ihrer Gesellschafter untergebracht sind und von einem weiteren Gesellschafter zu Dressurpferden ausgebildet werden, um sie dann mit Gewinn weiterzuveräußern, einen einheitlichen, der Durchschnittssatzgewinnermittlung unterliegenden Landwirtschaftsbetrieb, oder liegen mit der Bodenbewirtschaftung einerseits und dem (gewerblichen) Pferdehandel andererseits selbständige Betriebe vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 19/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 16.3.2015 1 K 2332/12 F

    Normen: EStG § 13 Abs 1 Nr 1, EStG § 13a, EStG § 15 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 61/15

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger