21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 5/15
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit
Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr
Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere bezüglich des Trennungs-/Aufstockungsunterhalts, Zugewinnausgleichs und Aufenthaltsbestimmungsrechts; auch außergerichtliche Rechtsverfolgung) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 5/15
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 10.12.2014 1 K 1201/13
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger