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  • 20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 10 · V R 4/15

    Personenbeförderung, Ermäßigter Steuersatz, Tarif, Entgelt

    Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr

    Unterliegen mit Taxen eines fremden Unternehmens auf eigene Rechnung und im eigenen Namen erbrachte Personenbeförderungsleistungen (Fahrten zu Kliniken) dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG, wenn als Entgelt eine nicht von der zuständigen Behörde genehmigte abweichende Sonder-Vergütungsvereinbarung (niedrigerer Betrag) getroffen wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 4/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 17.6.2014 15 K 3100/09 U EFG 2014, 1623

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 10, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung