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  • 23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · BewG § 103 Abs 3 · II R 65/14

    Einheitswert, Betriebsvermögen, Bausparkasse, Schuldposten, Rücklage

    Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr

    Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Bausparkasse:Handelt es sich bei dem nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BauSpkG zu bildenden Sonderposten "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" um eine Rücklage, deren Abzug bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nach § 103 Abs. 3 BewG ausgeschlossen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 65/14

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 22.5.2013 4 K 3141/11

    Normen: BewG § 103 Abs 3, BewG § 103 Abs 1, KStG § 21a

    Erledigt durch: Urteil vom 09.11.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger