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  • 20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · KStG § 32a Abs 2 · I R 3/15

    Verdeckte Einlage, Änderung, Verjährung, Betriebsausgabe

    Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr

    Auslegung und zeitliche Anwendung des § 32a KStG: Ist § 32a Abs. 2 KStG zur Folgeänderung eines Körperschaftsteuerbescheides analog auf Fälle anwendbar, in denen der Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen geändert wurde? Scheidet eine Änderung nach § 32a KStG im Streitfall für die Jahre 1999 und 2000 bereits deswegen aus, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 3/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 19.11.2014 1 K 2416/12

    Normen: KStG § 32a Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 02.12.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger