20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · KStG § 32a Abs 2 · I R 3/15
Verdeckte Einlage, Änderung, Verjährung, Betriebsausgabe
Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr
Auslegung und zeitliche Anwendung des § 32a KStG: Ist § 32a Abs. 2 KStG zur Folgeänderung eines Körperschaftsteuerbescheides analog auf Fälle anwendbar, in denen der Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen geändert wurde? Scheidet eine Änderung nach § 32a KStG im Streitfall für die Jahre 1999 und 2000 bereits deswegen aus, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 3/15
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 19.11.2014 1 K 2416/12
Normen: KStG § 32a Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 02.12.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger