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  • 21.07.2015 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 3 · I R 77/14

    Formwechsel, Wahlrecht, Aktivierung, Immaterielles Wirtschaftsgut, Abschreibung

    Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr

    Eröffnen die §§ 3ff. UmwStG bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft entgegen § 5 Abs. 2 EStG die Möglichkeit einer erfolgsneutralen Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft (und damit verbunden eine spätere gewinnmindernde Abschreibung bzw. Auflösung), auch wenn die Zuschreibungen in der Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft (rechtskräftig) nicht berücksichtigt wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 77/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 17.11.2014 5 K 2396/13 G,F

    Normen: UmwStG § 3, UmwStG § 4 Abs 1, UmwStG § 14 Abs 1, EStG § 5 Abs 2, EStG § 7 Abs 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 49/14

    Rechtsmittelführer: Verwaltung