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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 70/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Erbauseinandersetzung, Erfolgsaussichten

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Erbschaftsstreitigkeiten angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 70/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 21.10.2014 9 K 2257/13 E

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung