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  • 20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 65/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit

    Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Herabsetzung des nachehelichen Ehegatten- und Kindesunterhalts angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Abschluss durch Vergleich) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 65/14

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 7.10.2014 1 K 1054/13

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung