20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 65/14
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit
Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Herabsetzung des nachehelichen Ehegatten- und Kindesunterhalts angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Abschluss durch Vergleich) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 65/14
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 7.10.2014 1 K 1054/13
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.
Rechtsmittelführer: Verwaltung