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  • 20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 64/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Insolvenzforderung, Vorsatz

    Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einer Klage auf die Feststellung, dass es sich bei im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen um Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung i.S. von § 302 Nr. 1 InsO handelt, entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 64/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.6.2014 10 K 3686/11 E

    Normen: EStG § 33, InsO § 302 Nr 1

    Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung