20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 63/14
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit
Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr
Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere hinsichtlich des Familienunterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 63/14
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 14.5.2014 3 K 830/13
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 04.08.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung