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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 63/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere hinsichtlich des Familienunterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 63/14

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 14.5.2014 3 K 830/13

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 04.08.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung