21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 3 · I R 60/14
Schifffahrt, Gewerbeertrag, Kürzung
Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr
Ist die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG ausschließlich auf Seeschiffe anwendbar und der Klägerin, deren Organgesellschaft ein Binnenschifffahrtsunternehmen im internationalen Verkehr betreibt, eine entsprechende Kürzung des Gewerbeertrages zu versagen? Auslegung des Begriffs "Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr": Ist die Vorschrift des § 5a Abs. 2 EStG, der in diesem Sinne ausschließlich "Seeschiffe" definiert, für Zwecke der Gewerbeertragsermittlung analog anwendbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 60/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.9.2014 12 K 1857/12 G
Normen: GewStG § 9 Nr 3, EStG § 5a Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 10.08.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung