17.12.2014 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 214 Abs 1 · C-424/14
Umsatzsteuerbefreiung, Anzeigepflicht, Privatperson
Letzte Änderung: 17. Dezember 2014, 03:15 Uhr, Aufgenommen: 17. Dezember 2014, 11:56 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Szekszardi Közigazgatasi es Munkaügyi Birosag (Ungarn), eingereicht am 15.09.2014, zu folgenden Fragen: 1. Ist die ungarische nationale Praxis, wonach von einer Privatperson, die - innerhalb der Grenzen der subjektiven Umsatzsteuerbefreiung - keine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben möchte, eine ordnungsgemäße Anmeldung verlangt wird, mit der Anzeigepflicht nach Art. 213 Abs. 1 und Art. 214 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar?
2. Darf die Steuerbehörde anlässlich einer nachträglichen Prüfung das Unterlassen der Anmeldung bei subjektiver Steuerfreiheit ahnden?
3. Darf die Steuerbehörde anlässlich einer nachträglichen Prüfung das Optionsrecht einer Privatperson übergehen und unter Außerachtlassung des Grundsatzes des fairen Verfahrens die Möglichkeit zur Wahl subjektiver Steuerfreiheit ausschließen?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-424/14
Normen: EGRL 112/2006 Art 214 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 213 Abs 1
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen