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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft (BFH 3.6.25, III R 12/22)

     

    • Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG (BFH 21.5.25, III R 32/22)

     

     

     

     

    • Zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO (BFH 14.5.25, XI R 23/22)

     

    • Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers (BFH 30.4.25, XI R 5/24)

     

    • Zur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH (BFH 19.3.25, XI R 2/23)

     

     

    • Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule (BFH 12.8.25, V B 60/24)

     

    • Grenzüberschreitend erbrachte Pflegeleistungen und Umsatzsteuerfreiheit (BFH 11.8.25, V B 63/24)

     

    • Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des Vermieter-Ehegatten in den Betrieb des Mieter-Ehegatten (BFH 22.7.25, VIII R 23/23)

     

    Quelle: ID 50530087